Die Degenia Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden gegenüber Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten. Erfahren Sie, welche Höchstleistung je Versicherungsfall gilt, wann der Schutz entfällt und welche Regressansprüche ausgeschlossen sind.
Versichert ist – abweichend von § 7.7 AHB und I. bzw. IV.1.a) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Höchstersatzleistung:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 1.000 EUR.
- Diese Höchstleistung gilt nicht für die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB. Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Ausgeschlossen sind:
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
- Regressansprüche von Sozialhilfeträgern
- Regressansprüche von privaten Krankenversicherern
- Regressansprüche von Arbeitgebern
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung greift, wenn Sie während Ihrer Arbeit als Angestellter versehentlich etwas beschädigen – etwa Eigentum Ihres Arbeitgebers oder eines Kollegen. Der Versicherer springt für solche berufsbedingten Sachschäden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze ein. Besteht bereits über einen anderen Vertrag Schutz, geht dieser vor. Für die Abwehr unberechtigter Forderungen gilt eine gesonderte, höhere Grenze. Bestimmte Rückforderungen, etwa von Krankenversicherern oder Arbeitgebern, sind jedoch nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 1.000 EUR.
Was gilt für die Abwehr unberechtigter Ansprüche?
Für die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB gilt die Höchstleistung von 1.000 EUR nicht. Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme.
Wann entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag?
Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag entfällt, wenn für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag besteht, zum Beispiel über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Sind auch Personenschäden mitversichert?
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden.