In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist die nicht berufliche Tätigkeit als Betreuer oder Vormund abgesichert – inklusive der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Vormundschaftsgericht bestellte Person sowie der mitversicherten betreuten Person.
Versichert ist:
- Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Mitversicherung der betreuten Person:
- Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer vom Vormundschaftsgericht als nicht beruflicher Betreuer oder Vormund bestellt wurde, ist mit dieser Aufgabe über die Privathaftpflicht abgesichert. Auch die Person, die betreut wird, ist während der Dauer der Betreuung oder Vormundschaft im Rahmen der Vertragsbestimmungen mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als Betreuer oder Vormund mitversichert?
Ja. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Vormundschaftsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Gilt der Schutz auch für eine berufliche Betreuung?
Nein. Versichert ist ausdrücklich die nicht berufliche Tätigkeit als Betreuer/Vormund.
Ist auch die betreute Person mitversichert?
Ja. Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang der Vertragsbestimmungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz als Betreuer?
Der Versicherungsnehmer muss vom Vormundschaftsgericht als Betreuer/Vormund bestellt sein, und die Tätigkeit darf nicht beruflich ausgeübt werden.