Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia sichert die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen ab und regelt zugleich den Schutz beim Hüten fremder Hunde sowie beim Reiten und Nutzen fremder Pferde und Fuhrwerke – inklusive der genauen Grenzen und Ausschlüsse.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht in folgenden Fällen:
a) als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen, Pfauen, Schweine, Schafe und Ziegen
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Rennmäuse, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten, Schildkröten, Mäuse, Farbratten, Gänse und Enten
- Bienen
Nicht versichert ist das Halten und Hüten von Hunden (ausgenommen des eigenen Assistenzhundes z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren (z. B. Esel), wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, gleichgültig aufgrund welcher Rechtsnorm ein Anspruch geltend gemacht wird.
b) als Hüter fremder Hunde – abweichend von III 11. a) BBR –, jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) als Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) und Benutzer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Kutsch- oder Schlittenfahrten). Andere Reit- und Zugtiere (z. B. Esel) sind hier gleichgestellt.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben gemäß § 7.6 AHB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen hält oder betreut, ist über diesen Tarif abgesichert. Auch das Betreuen fremder Hunde sowie das Reiten und Nutzen fremder Pferde und Fuhrwerke zu privaten Zwecken kann geschützt sein. Für Hunde, Pferde und weitere aufgeführte Tiere in eigener Haltung sowie bei gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung gelten Ausnahmen. Besteht ein anderer Haftpflichtvertrag, geht dieser vor. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welche eigenen Tiere sind mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren (z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben, Frettchen, Pfauen, Schweine, Schafe und Ziegen), gezähmten Kleintieren (z.B. Singvögel, Papageien, Rennmäuse, Hamster, Meerschweinchen, Frösche, Kröten, Schildkröten, Mäuse, Farbratten, Gänse und Enten) sowie Bienen.
Ist die Haltung eines eigenen Hundes versichert?
Das Halten und Hüten von Hunden ist nicht versichert – ausgenommen ist der eigene Assistenzhund, z.B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.
Bin ich als Hüter eines fremden Hundes abgesichert?
Ja, das Hüten fremder Hunde ist mitversichert – jedoch nicht, wenn es sich um eine gewerbsmäßige Hütung handelt oder eine mitversicherte Person Halter ist.
Gilt der Schutz auch beim Reiten fremder Pferde?
Ja, versichert ist die Haftpflicht als Reiter oder Hüter fremder Pferde (auch Reitbeteiligung) und als Benutzer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken (Kutsch- oder Schlittenfahrten). Andere Reit- und Zugtiere wie Esel sind hier gleichgestellt.
Was gilt, wenn ein anderer Haftpflichtvertrag besteht?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024