Die Degenia Privathaftpflichtversicherung schützt im Tarif T17 – premium auch bei Schadenereignissen im Ausland: weltweit, zeitlich unbegrenzt in Europa und außereuropäisch, solange der inländische Wohnsitz bestehen bleibt. Zusätzlich stellt der Versicherer bei Schadenfällen in Europa eine Kaution bis 100.000 EUR bereit – ein Überblick zu Leistungen, Kosten und Regelungen für die USA und Kanada.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Ausland:
Versichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für:
- zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa
- außereuropäische Auslandsaufenthalte
Leistungen des Versicherers:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Versicherungsfälle in den USA und Kanada:
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Kaution bei Versicherungsfällen innerhalb Europas:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht nur zu Hause, sondern auch bei Schäden, die während eines Auslandsaufenthalts entstehen – vorausgesetzt, der Wohnsitz in Deutschland bleibt bestehen. In Europa gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, und auch außerhalb Europas sind Aufenthalte abgedeckt. Ausgezahlt wird in Euro. Für die USA und Kanada gelten Besonderheiten, und in Europa kann der Versicherer bei behördlich angeordneten Kautionen finanziell in Vorleistung gehen.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufenthalten außerhalb Europas?
Ja. Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa sowie für außereuropäische Auslandsaufenthalte, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Bis zu welcher Höhe stellt der Versicherer eine Kaution zur Verfügung?
Bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas, bei dem durch behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen ist, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR zur Verfügung.
Was gilt für Versicherungsfälle in den USA und Kanada?
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024