Wer über die Degenia Privathaftpflichtversicherung an fachpraktischem Unterricht teilnimmt – etwa an Fach-, Gesamt- oder Hochschulen sowie einer Universität – ist samt der Beschädigung bereitgestellter Lehrgeräte und Maschinen abgesichert. Was mitversichert ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben, erfahren Sie hier.
Was ist versichert:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht (z. B. Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität).
Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Leihbüchern
Was bedeutet das konkret?
Nehmen Sie an praktischem Unterricht an einer Schule oder Hochschule teil und beschädigen dabei versehentlich ein bereitgestelltes Gerät oder eine Maschine, kann der Schutz greifen. Übliche Abnutzung durch Gebrauch sowie Schäden an geliehenen Büchern sind davon jedoch ausgenommen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Bin ich im fachpraktischen Unterricht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht, zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität.
Sind Schäden an bereitgestellten Lehrgeräten mitversichert?
Ja. Mitversichert ist auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Sind Schäden an geliehenen Büchern abgedeckt?
Nein. Schäden an Leihbüchern sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024