In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia stehen für die Vorsorgeversicherung im Tarif T17 - premium bis zu 15.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall bereit – mit besonderen Regelungen für mitversicherte Personen und versicherungspflichtige Tiere.
Für die Vorsorgeversicherung gilt – abweichend von § 4.2 AHB:
- Im Rahmen der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen maximal 15.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall zur Verfügung.
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres steht das Zweifache dieser Summe zur Verfügung.
Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Abweichend von § 3.1 (2) und 4.3 (3) AHB:
- Es besteht Schutz aus Erhöhungen oder Erweiterungen.
- Der Vorsorgeversicherungsschutz gilt bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass auch neu hinzukommende Risiken zunächst mitversichert sind. Dafür stehen im Rahmen der Versicherungssumme hohe Höchstbeträge bereit. Der Schutz erstreckt sich neben dem Versicherungsnehmer auch auf die genannten mitversicherten Personen und berücksichtigt zudem versicherungspflichtige Tiere mit einer eigenen Höchstsumme.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckung der Vorsorgeversicherung je Versicherungsfall?
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden stehen maximal 15.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall zur Verfügung.
Wie viel steht für alle Versicherungsfälle eines Jahres bereit?
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres steht das Zweifache der Summe je Versicherungsfall zur Verfügung.
Für wen gelten die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung?
Sie gelten für den Versicherungsnehmer und für mitversicherte Personen nach II. 1. a) – d).
Welcher Betrag gilt für versicherungspflichtige Tiere?
Der Vorsorgeversicherungsschutz gilt bis maximal 10.000.000 EUR für versicherungspflichtige Tiere.
Inhalte aus: Degenia Privathaftpflichtversicherung, Tarif T17 - premium