Die Degenia Privathaftpflichtversicherung sichert im Tarif T17 - premium die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung oder Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen ab, die privat gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder besonders verwahrt wurden – mit einer Höchstersatzleistung von 50.000 EUR je Versicherungsfall und klar benannten Ausschlüssen.
Versichert ist – abweichend von § 7.6 und 2.2 AHB und III.11. c) BBR – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 50.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen bleiben:
- a) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als 6 Monate überlassen wurden (für elektrische medizinische Geräte gilt keine Begrenzung der Leihdauer)
- c) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- d) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- e) Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigst du eine bewegliche Sache, die du dir privat geliehen, gemietet, geleast oder gepachtet hast oder die dir zur Verwahrung überlassen wurde, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert – ebenso, wenn eine solche Sache abhandenkommt. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt, und für bestimmte Gegenstände sowie Situationen gelten Ausnahmen.
Häufige Fragen
Sind geliehene oder gemietete bewegliche Sachen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder vom Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 50.000 EUR, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind geliehene Fahrzeuge mitversichert?
Nein. Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für lange überlassene Sachen?
Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als 6 Monate überlassen wurden, sind ausgeschlossen. Für elektrische medizinische Geräte gilt keine Begrenzung der Leihdauer.
Sind Schmuck, Geld oder Wertpapiere mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden oder Abhandenkommen von Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapieren sind ausgeschlossen, ebenso alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024