Wer mit der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ein geliehenes oder von Privatpersonen gemietetes Kraftfahrzeug beim erlaubten Gebrauch beschädigt und dadurch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflicht auslöst, erhält den entstehenden Vermögensschaden bis zum Mehrbeitrag des ersten Jahres erstattet – gegen Regulierungsnachweis und innerhalb klarer Grenzen.
Mitversicherter Schaden:
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und 21 BBR – der Schaden im Umfang von Ziffer 29.2 BBR, wenn eine versicherte Person beim erlaubten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, das von einem Dritten geliehen oder gemietet (von Privatpersonen) wird, einen Haftpflichtschaden verursacht.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- a) Personenkraftwagen,
- b) Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder,
- c) Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Umfang der Erstattung:
Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Voraussetzung und Ausschluss:
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Auto oder ein anderes abgedecktes Fahrzeug leihen oder privat mieten und dabei einen Haftpflichtschaden verursachen, kann die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugeigentümers zurückgestuft werden. Diese Regelung fängt den daraus entstehenden finanziellen Nachteil auf – begrenzt auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres und nur, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers vorlegen. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig überlassen sind, gilt der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welcher Schaden wird bei der Rabattrückstufung ersetzt?
Erstattet wird der Vermögensschaden, der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag des ersten Jahres begrenzt, wie er sich aus den gültigen Tarifbestimmungen der betreffenden Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird nicht ersetzt.
Welche Fahrzeuge zählen als Kraftfahrzeuge?
Personenkraftwagen, Krafträder, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht – soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sind.
Welchen Nachweis muss ich für die Entschädigung erbringen?
Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, aus dem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes hervorgeht.
Gilt der Schutz auch für dauerhaft überlassene Fahrzeuge?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024