Stirbt der Versicherungsnehmer, sichert die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - premium die mitversicherten Personen weiter ab: Der Schutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort, und wer die nächste Beitragsrechnung einlöst, wird neuer Versicherungsnehmer.
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht im Todesfall des VN der Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder eine sonstige mitversicherte Person eingelöst, wird dieser Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz für die mitversicherten Angehörigen nicht sofort. Er läuft zunächst bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung weiter. Bezahlt eine mitversicherte Person – etwa der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner – dann die nächste Rechnung, übernimmt sie damit selbst die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Für die unter II. 1. mitversicherten Personen besteht der Versicherungsschutz im Todesfall des VN bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wer kann den Vertrag nach dem Tod fortsetzen?
Der überlebende Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder eine sonstige mitversicherte Person kann den Vertrag fortsetzen, indem die nächste Beitragsrechnung eingelöst wird.
Wie wird eine mitversicherte Person zum neuen Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder eine sonstige mitversicherte Person eingelöst, wird diese Person Versicherungsnehmer.
Wie lange gilt der Schutz nach dem Todesfall mindestens?
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.