Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia sichert im Tarif T17 - premium Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten ab – etwa im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Versichert sind unter anderem Datenveränderungen durch Computer-Viren, während bewusste Eingriffe, Spamming oder rechtswidrige Tauschbörsen ausgeschlossen bleiben.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung:
Versicherter Umfang:
Versichert ist – abweichend von § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um:
- (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- b) der Kosten zur Widerherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für Ziffer 17.1 (1) bis 17.1 (3) gilt:
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder –techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt § 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Als Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt die vereinbarte Versicherungssumme.
Abweichend von § 6.3 AHB gilt:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese:
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Auslandsschutz:
Versicherungsschutz besteht – abweichend von § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland.
Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- e) Betrieb von Datenbanken.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche:
- (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- (2) die in engem Zusammenhang stehen mit
- a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- b) Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Sie, wenn Sie beim Umgang mit elektronischen Daten – etwa durch das Weiterleiten einer virenbehafteten Datei – versehentlich anderen einen Schaden zufügen. Voraussetzung ist, dass Ihre Daten mit Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie Virenscanner oder Firewall, gesichert sind. Der Schutz gilt auch für Schadenfälle im europäischen Ausland. Bewusst herbeigeführte Schäden, gewerbliche IT-Tätigkeiten sowie Dinge wie Spamming oder illegale Tauschbörsen sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus der Internetnutzung sind versichert?
Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dazu zählen Datenveränderungen bei Dritten durch Computer-Viren, Datenveränderungen aus sonstigen Gründen sowie die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich einhalten?
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder –techniken wie Virenscanner oder Firewall gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gilt § 26.1 AHB.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Abweichend von § 7.9 AHB besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Welche Tätigkeiten sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Ansprüche aus gewerblichen IT-Tätigkeiten wie Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, IT-Beratung und -Schulung, Netzwerkplanung und -betrieb, der Bereithaltung fremder Inhalte (z. B. Providing) sowie dem Betrieb von Datenbanken.
Sind bewusst herbeigeführte Schäden abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen bewusster Eingriffe in fremde Datensysteme (z. B. Hacker-Attacken), des bewussten Einsatzes schädlicher Software, sowie Schäden im Zusammenhang mit Spamming oder widerrechtlichem Sammeln von Informationen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften, etwa die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024