Beim Be- und Entladen von Kfz oder Anhänger übernimmt die Degenia Privathaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Dritten dabei zugefügt werden – ebenso bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten, mit einer Höchstersatzleistung je Versicherungsfall.
Versichert ist – abweichend von IV. 4. BBR:
- die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kfz oder Anhängers;
- wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden;
- gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Ausschlüsse und Wahlrecht:
- Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
- Dem VN steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen.
- In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Beladen oder Entladen Ihres Autos oder Anhängers ein anderer zu Schaden kommt, springt dieser Baustein ein. Auch bei Reinigungs- und Pflegearbeiten von Hand gilt der Schutz. Schäden am eigenen Fahrzeug sind hierbei nicht abgedeckt. Sie können frei entscheiden, den Fall stattdessen über Ihre Kfz-Haftpflicht abwickeln zu lassen – dann greift dieser Vertrag jedoch nicht.
Häufige Fragen
Welche Schäden beim Be- und Entladen sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt für manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt?
Nein. Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 2.500 EUR.
Kann ich den Schaden auch über die Kfz-Haftpflicht regulieren lassen?
Ja. Dem VN steht es frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt jedoch der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
In welcher Rolle bin ich versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kfz oder Anhängers.