Bei der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia gilt die Beitragszahlung per Lastschrift als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Einziehung nicht widersprochen wird. Was passiert, wenn der Einzug scheitert, und wann der Versicherer Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen darf, erfahren Sie hier.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart:
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden konnte:
Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat oder aus anderen Gründen zu vertreten hat, dass nicht eingezogen werden kann:
- Der Versicherer ist berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
- Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer eine Lastschrift erlaubt haben, brauchen Sie sich normalerweise um nichts zu kümmern: Solange der Beitrag am Fälligkeitstag abgebucht werden kann und Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig. Klappt der Einzug einmal ohne Ihr Verschulden nicht, haben Sie noch Zeit, sofort nach einer schriftlichen Aufforderung zu zahlen. Liegt es dagegen an Ihnen – etwa weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben –, kann der Versicherer verlangen, dass Sie künftig selbst überweisen. Zahlen müssen Sie dann erst, wenn Sie dazu in Textform aufgefordert wurden.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Beitragszahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe?
Wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann, weil Sie die Einzugsermächtigung widerrufen haben oder aus anderen Gründen zu vertreten haben, dass nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Ab wann muss ich den Beitrag außerhalb des Lastschriftverfahrens überweisen?
Zur Übermittlung des Beitrags sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023