Bei der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Versicherungsschein: Ein Vertrag ab einem Jahr verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, längere lassen sich vorzeitig beenden.
Für Dauer und Ende des Vertrages gilt:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich Jahr für Jahr automatisch, solange keine rechtzeitige Kündigung eingeht. Verträge unter einem Jahr enden von selbst zum vereinbarten Termin. Bei sehr langen Laufzeiten über drei Jahre haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Vertrag früher zu beenden.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023