In der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer – mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Wer die Rechte aus dem Vertrag ausübt und wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist, ist klar geregelt.
Im Tarif T18 gilt für die mitversicherte Person folgendes:
- Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz auch für weitere Personen gilt, werden diese im Grundsatz genauso behandelt wie der Versicherungsnehmer. Eine Ausnahme betrifft die Vorsorgeversicherung: Sie greift nicht, wenn ein neues Risiko allein bei einer mitversicherten Person entsteht. Der Versicherungsnehmer bleibt derjenige, der die Rechte aus dem Vertrag ausübt und der – gemeinsam mit den Mitversicherten – dafür sorgt, dass die Pflichten aus dem Vertrag erfüllt werden.
Häufige Fragen
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für mitversicherte Personen?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023