In der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia wird das Versicherungsjahr klar definiert: Es umfasst zwölf Monate, kann sich beim ersten Jahr aber verkürzen, wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht. Wie sich die folgenden Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf berechnen, erfahren Sie hier.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr dauert in der Regel zwölf Monate. Passt die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht genau in ganze Jahre, ist nur das erste Versicherungsjahr kürzer. Alle weiteren Versicherungsjahre bis zum Vertragsende umfassen dann wieder jeweils volle zwölf Monate.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Sind die folgenden Versicherungsjahre ebenfalls verkürzt?
Nein, die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Für welchen Tarif gilt diese Begriffsbestimmung?
Diese Begriffsbestimmung gilt in der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia im Tarif T18.