In der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Wer zu spät zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes und ein Rücktrittsrecht des Versicherers – hier die wichtigsten Regeln im Überblick.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
- Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
- Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
- Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Folgen verspäteter Zahlung für den Versicherungsschutz:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag sollte zügig nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Wird zu spät gezahlt, kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes nach hinten verschieben, und der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Beides greift jedoch nicht, wenn nachgewiesen wird, dass die verspätete Zahlung nicht selbst zu verantworten ist.
Häufige Fragen
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Er kann nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Was gilt bei Beitragszahlung in Raten?
Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023