Bei der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia dürfen Versicherungsnehmer nach einer Beitragsangleichung kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Welche Frist gilt, worauf der Versicherer hinweisen muss und warum eine höhere Versicherungssteuer kein Kündigungsrecht auslöst, erfahren Sie hier.
Kündigung nach Beitragsangleichung im Tarif T18:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag im Rahmen der Beitragsangleichung erhöht, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz ändert, haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung beenden. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und auf dieses Recht hinweisen. Steigt lediglich die Versicherungssteuer, entsteht dadurch kein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
Bis wann muss mich die Mitteilung erreichen?
Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Gilt das Kündigungsrecht auch, wenn sich mein Versicherungsschutz ändert?
Das Kündigungsrecht gilt, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.