In der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken, aus deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie aus neu entstehenden Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Auch Risikoerhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften sind eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. Auch wenn diese Risiken größer werden oder erweitert werden, besteht Schutz – mit Ausnahme bestimmter versicherungspflichtiger Fahrzeuge und Risiken mit eigener Vorsorgepflicht. Neu hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt, und selbst gesetzliche Änderungen, die Ihr Risiko erhöhen, sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers.
Sind auch Erhöhungen oder Erweiterungen der Risiken mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen?
Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Diese ist in § 4 näher geregelt.
Sind auch Risikoerhöhungen durch neue Rechtsvorschriften versichert?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.