Wann greift der Schutz in der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia? Entscheidend ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt und die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Erfahren Sie, welche Zahlungsweisen möglich sind und wie sich die Versicherungsperiode gestaltet.
In der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia gilt im Tarif T18 Folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
- Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbetrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Ob Sie den Beitrag auf einmal oder in regelmäßigen Raten zahlen, können Sie vereinbaren; bei unterjähriger Zahlung richtet sich die Versicherungsperiode nach Ihrer Zahlungsweise. Die Versicherungssteuer ist im in Rechnung gestellten Beitrag bereits enthalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbetrag) oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode bei unterjähriger Zahlung?
Bei unterjähriger Beitragszahlung umfasst die Versicherungsperiode entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023