In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß §§ 8.1, 8.2 a) und § 8.2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Bei der Berechnung der Fristen gemäß §§ 8.1, 8.2 a) und § 8.2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018