In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Fälligkeit:
a) Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
a) Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018