Fallen versicherte Risiken in der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für diese Risiken – dem Versicherer steht dabei der Beitrag bis zur Kenntnis vom Wegfall zu.
Im Tarif T18 gilt für den Wegfall des versicherten Risikos folgendes:
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Risiko dauerhaft und vollständig entfällt, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer erhält den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem er vom Wegfall erfährt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe zum obigen Inhalt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Muss der Wegfall vollständig und dauerhaft sein?
Ja, die Regelung greift, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Ab wann ist der Zeitpunkt für den Beitrag maßgeblich?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023