In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Versicherungsfall:
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018