In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Versicherte Sachen:
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten,
a) fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten,
a) fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018