Nach einem Schadensfall in der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa nach einer Schadensersatzzahlung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Welche Fristen gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
- Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadensfall, haben beide Vertragsseiten ein Sonderkündigungsrecht. Sowohl die Degenia als Versicherer als auch Sie als Versicherungsnehmer können den Vertrag beenden – etwa nachdem eine Schadensersatzzahlung erfolgt ist oder eine Klage zugestellt wurde. Wichtig ist, die Kündigung fristgerecht und in Textform einzureichen. Je nachdem, wer kündigt, endet der Schutz zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023