Bei der Degenia Gewässerschadenhaftpflicht kann sich das versicherte Risiko erhöhen, wenn bestehende Rechtsvorschriften geändert oder neue erlassen werden. In diesem Fall besteht ein besonderes Kündigungsrecht des Versicherers mit einer Frist von einem Monat – erfahren Sie, wann dieses Recht greift und wann es wieder erlischt.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich durch neue oder geänderte gesetzliche Regelungen das versicherte Risiko erhöht, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Nutzt er dieses Recht nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, entfällt die Kündigungsmöglichkeit.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen Rechtsvorschriften kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Versicherer muss bei einer Kündigung eine Frist von einem Monat einhalten.
Wann erlischt das Kündigungsrecht?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann läuft die Monatsfrist für die Ausübung des Kündigungsrechts?
Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von der Erhöhung des versicherten Risikos Kenntnis erlangt hat.