Bei der Gewässerschadenhaftpflicht der Degenia wird der Versicherungsschutz je Versicherungsfall im Rahmen der beantragten Versicherungssumme gewährt, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres höchstens das Zweifache dieser Summe beträgt.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Für jeden einzelnen Schadenfall steht die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Innerhalb eines Versicherungsjahres ist die insgesamt mögliche Leistung jedoch begrenzt: Sie kann höchstens doppelt so hoch sein wie die beantragte Versicherungssumme. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Leistung je Versicherungsfall?
Der Versicherungsschutz wird je Versicherungsfall im Rahmen der beantragten Versicherungssumme gewährt.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr?
Ja. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache der beantragten Versicherungssumme.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Sie richtet sich nach der beantragten Versicherungssumme, in deren Rahmen der Versicherungsschutz gewährt wird.
Was bedeutet die Begrenzung auf das Zweifache?
Über alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres hinweg kann höchstens das Doppelte der beantragten Versicherungssumme geleistet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023