In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Unterversicherung:
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (nach § 4.1) gilt die Kürzung entsprechend.
§ 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung bei Geldleistung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (nach § 4.1) gilt die Kürzung entsprechend.
§ 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung bei Geldleistung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018