In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Rechtsfolgenhinweis:
Die Rechte zur Vertragsänderung (§ 11.2 a)), zum Rücktritt (§ 11.2 b)) und zur Kündigung (§ 11.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Die Rechte zur Vertragsänderung (§ 11.2 a)), zum Rücktritt (§ 11.2 b)) und zur Kündigung (§ 11.2 c)) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018