In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Notverglasung/Notverschalung:
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) können vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) können vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018