In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Folgen einer Gefahrerhöhung:
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe § 19.3-19.5.
§ 11 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe § 19.3-19.5.
§ 11 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018