In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Kündigung durch Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
§ 26 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
§ 26 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018