In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
§ 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
§ 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018