In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Schadenersatz bei Verzug:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018