In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Beitrag enthält zudem die gesetzlich festgelegte Versicherungssteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem Datum, das im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig überwiesen. Im Rechnungsbetrag ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer bereits enthalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Welche Voraussetzung gilt für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von § 9.1.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.