In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia bezeichnet eine Mehrfachversicherung den Fall, dass ein Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wer davon nichts wusste, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – dabei gilt eine Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Wann eine Mehrfachversicherung vorliegt:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Recht auf Aufhebung des späteren Vertrages:
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Frist und Wirksamkeit:
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachverhalt in einfachen Worten zusammen: Ist dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer davon nichts wusste, kann verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür bleibt nach dem Bekanntwerden ein Monat Zeit; die Aufhebung greift, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen der Verträge wieder aufheben lassen?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.