In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen. Wie sich Jahreshöchstleistung, Serienschäden, Selbstbehalt, Kosten und Rentenzahlungen auf die Deckungssumme auswirken, erfahren Sie hier im Überblick.
Für die Begrenzung der Leistungen im Tarif T17 gilt Folgendes:
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
- Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
- Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Deckungssummen angerechnet.
- Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Deckungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Rentenzahlungen an den Geschädigten:
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Deckungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Deckungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Deckungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Deckungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restdeckungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Deckungssumme abgesetzt.
- Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers hat eine Obergrenze: Pro Schadenfall gelten die vereinbarten Versicherungssummen, und in einem Versicherungsjahr wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – höchstens das Einfache dieser Summen gezahlt. Mehrere Schäden mit gleicher Ursache oder engem Zusammenhang können als ein einziger Fall behandelt werden. Zusätzlich können ein Selbstbehalt, besondere Regeln für Prozesskosten und für Rentenzahlungen greifen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung pro Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Wie viel wird pro Versicherungsjahr maximal gezahlt?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Fälle.
Werden Kosten auf die Deckungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Deckungssummen angerechnet. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Deckungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.
Was passiert bei einem vereinbarten Selbstbehalt?
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag (Selbstbehalt). Soweit nicht anders vereinbart, bleibt der Versicherer auch dann zur Abwehr unberechtigter Ansprüche verpflichtet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024