Wenn sich in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia der Beitrag durch eine Beitragsangleichung erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, worauf der Versicherer hinweisen muss und warum eine reine Erhöhung der Versicherungsteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Kündigung nach Beitragsangleichung im Tarif T17:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag allein wegen einer Beitragsangleichung steigt und Ihr Versicherungsschutz dabei gleich bleibt, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und dabei auf dieses Recht hinweisen. Wird lediglich die Versicherungsteuer angehoben, können Sie deshalb nicht sonderkündigen.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers möglich.
Ab wann wirkt meine Kündigung?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Wann muss mich der Versicherer über die Beitragserhöhung informieren?
Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. In der Mitteilung ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
Kann ich kündigen, wenn nur die Versicherungsteuer steigt?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024