Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 sind Folgebeiträge am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Wer verspätet zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug – mit möglichen Folgen bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Kündigung. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie der Vertrag nach einer Kündigung fortbestehen kann.
Fälligkeit und rechtzeitige Zahlung:
- Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Verzug bei verspäteter Zahlung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Zahlungsfrist des Versicherers:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den § 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Folgen nach Ablauf der Zahlungsfrist:
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde.
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
Fortbestand des Vertrags nach Kündigung:
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort.
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 10.3 bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sollten pünktlich zum vereinbarten Termin gezahlt werden. Zahlt man zu spät, gerät man automatisch in Verzug – eine Mahnung ist dafür nicht nötig, außer man kann nichts für die Verspätung. Der Versicherer kann dann eine schriftliche Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Verstreicht auch diese Frist, kann der Schutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Wer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats zahlt, kann den Vertrag jedoch retten – für Schäden im Zeitraum dazwischen bleibt der Schutz aber ausgesetzt.
Häufige Fragen
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Brauche ich eine Mahnung, um in Verzug zu geraten?
Nein. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Wie lange muss die vom Versicherer gesetzte Zahlungsfrist sein?
Der Versicherer kann in Textform und auf Kosten des Versicherungsnehmers eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Sie ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angegeben werden.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Zahlungsfrist weiter nicht zahle?
Bleibt der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, sofern er darauf hingewiesen wurde. Zudem kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung fortbestehen?
Ja. Zahlt der Versicherungsnehmer nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz; die Leistungsfreiheit nach § 10.3 bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024