Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung gilt der Beitrag per SEPA-Lastschrift-Mandat als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Einziehung nicht widersprochen wird. Was bei fehlgeschlagenem Einzug, Widerruf des Mandats oder unverschuldeten Gründen gilt, erfahren Sie hier.
Rechtzeitigkeit bei vereinbarter Einziehung vom Konto:
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Einzug ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht möglich:
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Widerruf des Mandats oder vom Versicherungsnehmer zu vertretende Gründe:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer erlaubt haben, den Beitrag von Ihrem Konto abzubuchen, zählt die Zahlung als pünktlich, sobald das Geld zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, bleibt Ihre Zahlung rechtzeitig, wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Haben Sie dagegen selbst dafür gesorgt, dass nicht eingezogen werden konnte, kann der Versicherer künftig auf einem anderen Zahlungsweg bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Wenn die Einziehung vom Konto vereinbart ist, gilt die Zahlung als rechtzeitig, sobald der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen habe?
Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen haben oder den fehlgeschlagenen Einzug aus anderen Gründen zu vertreten haben, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Ab wann muss ich den Beitrag selbst überweisen?
Zur Übermittlung des Beitrags sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024