Wenn sich durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften das versicherte Risiko erhöht, darf der Versicherer die Privathaftpflichtversicherung der Degenia mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wichtig ist dabei die einmonatige Frist ab Kenntnis der Risikoerhöhung, nach deren Ablauf das Kündigungsrecht erlischt.
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Gesetze oder kommen neue Vorschriften hinzu und steigt dadurch das abgesicherte Risiko, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Er muss dafür eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Reagiert der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt sein Kündigungsrecht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Der Versicherer darf kündigen, wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann läuft die Monatsfrist für den Versicherer?
Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung des versicherten Risikos Kenntnis erlangt hat.