In der Degenia Privathaftpflichtversicherung umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken, deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie neu entstehende Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Auch gesetzliche Änderungen sind eingeschlossen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 folgendes für das versicherte Risiko:
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Risiken, die in Ihrem Versicherungsschein stehen. Werden diese Risiken größer oder kommen neue hinzu, ist das grundsätzlich mitversichert – mit Ausnahme bestimmter versicherungspflichtiger Fahrzeuge und vorsorgepflichtiger Risiken. Auch neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind über das versicherte Risiko abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken sowie aus deren Erhöhungen und Erweiterungen.
Sind neu entstehende Risiken mitversichert?
Ja. Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung mitversichert und in § 4 näher geregelt.
Welche Risiken sind bei Erhöhungen oder Erweiterungen ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Gesetzesänderungen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024