Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung: Der Versicherer hat, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, nur Anspruch auf den Beitragsteil, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, zahlst du den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit, in der du tatsächlich abgesichert warst. Für den Zeitraum ohne Versicherungsschutz besteht kein Beitragsanspruch des Versicherers – es sei denn, das Gesetz sieht in einem bestimmten Fall eine andere Regelung vor.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Muss ich den vollen Beitrag zahlen, wenn der Vertrag früher endet?
Nein. Der Beitragsanspruch beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, wenn durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für die Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17.