Fällt ein versichertes Risiko in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für dieses Risiko. Der Versicherer erhält dabei den Beitrag, der bis zur Kenntnis vom Wegfall angefallen wäre – so ist es im Tarif geregelt.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 Folgendes für den Wegfall des versicherten Risikos:
- Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
- Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Entfällt ein versichertes Risiko endgültig und für immer, besteht für dieses Risiko kein Versicherungsschutz mehr. Der Versicherer darf für die Zeit bis zu dem Moment, in dem er vom Wegfall erfährt, den entsprechenden Beitrag behalten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Muss der Wegfall vollständig und dauerhaft sein?
Ja, die Versicherung erlischt für die betroffenen Risiken, wenn diese vollständig und dauerhaft wegfallen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17.