Bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung gilt für Ratenzahler eine klare Regel: Wer mit einer Rate in Verzug gerät, muss die noch offenen Raten sofort begleichen – zudem kann der Versicherer künftig auf jährliche Beitragszahlung umstellen. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Teilzahlung und Folgen verspäteter Zahlung im Tarif T17:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen und eine Rate nicht rechtzeitig begleichen, werden die restlichen Raten des Jahres auf einen Schlag fällig. Zusätzlich kann der Versicherer entscheiden, dass Sie den Beitrag künftig einmal jährlich am Stück zahlen müssen. Diese Erläuterung dient nur zur besseren Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug bin?
Wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Zahlungsweise ändern?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt diese Regelung nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, die Regelung zur sofortigen Fälligkeit der ausstehenden Raten greift, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart wurde.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024