In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitteilen, ob sich das versicherte Risiko geändert hat. Auf dieser Basis wird der Beitrag angepasst – was bei unrichtigen Angaben, verspäteter Mitteilung oder dem Wegfall von Risiken gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Berichtigung des Beitrags (Beitragsregulierung):
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend § 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Folgen einer unterlassenen Mitteilung:
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung:
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, kann der Versicherer Sie auffordern, dies mitzuteilen – zum Beispiel über einen Hinweis auf der Beitragsrechnung. Auf Grundlage Ihrer Angaben wird der Beitrag angepasst. Wer richtig und rechtzeitig meldet, vermeidet Nachzahlungen oder eine Vertragsstrafe. Auch bei mehrjähriger Beitragsvorauszahlung gelten dieselben Regeln.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungen mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag beim Wegfall versicherter Risiken berichtigt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer berichtigt. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Was geschieht, wenn ich die Mitteilung nicht rechtzeitig mache?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Bekomme ich einen zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.