In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig – erfahren Sie, ab wann der Versicherungsschutz beginnt und welche Folgen eine verspätete Zahlung für Leistung und Rücktritt hat.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Folgen verspäteter Zahlung – Beginn des Versicherungsschutzes:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
- Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Rücktritt des Versicherers:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
- Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie zwei Wochen Zeit, den ersten oder einmaligen Beitrag zu zahlen. Zahlen Sie erst später, verschiebt sich der Beginn Ihres Versicherungsschutzes entsprechend nach hinten – es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben. Bei Rateneinteilung zählt die erste Rate als erster Beitrag. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten, solange nicht gezahlt wurde.
Häufige Fragen
Wann wird der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was gilt als erster Beitrag bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wann ist der Versicherer bei einem Versicherungsfall vor Zahlung nicht leistungspflichtig?
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der erste oder einmalige Beitrag nicht gezahlt ist. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024