Nach einem Schadenfall räumt die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 beiden Vertragsseiten ein Kündigungsrecht ein – etwa nach einer Schadensersatzzahlung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Auslöser können eine geleistete Schadensersatzzahlung oder eine gerichtlich zugestellte Klage sein. Die Kündigung ist dabei in Textform und innerhalb eines Monats zu erklären. Kündigen Sie selbst, greift die Kündigung sofort – Sie können den Zeitpunkt aber auch nach hinten legen. Kündigt der Versicherer, endet der Vertrag einen Monat nach Zugang bei Ihnen.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wirkt meine Kündigung als Versicherungsnehmer?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024