Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Degenia Privathaftpflichtversicherung verjähren in drei Jahren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erfahre, warum die Anmeldung eines Anspruchs beim Versicherer die Verjährung hemmt und bis wann diese Hemmung gilt.
Im Tarif T17 der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt für die Verjährung Folgendes:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden – hier innerhalb von drei Jahren, wobei sich die Berechnung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln richtet. Meldest du einen Anspruch beim Versicherer an, läuft diese Frist während der Bearbeitung nicht weiter. Erst wenn dir die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht, läuft die Frist wieder.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Frist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann gilt die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.