In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Wann liegt ein Versicherungsfall vor?:
- Versicherungsfall
- Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter Narkose/Sedierung:
– Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht),
– Zahnextraktionen und
– Zahnwurzelbehandlungen.
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers nach sich zieht.
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein.
- Versichert ist auch die operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2) sowie die Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der Operation (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
- Beginn und Ende des Versicherungsfalles
- Beginn des Versicherungsfalls
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war (s. Ziffer 2.3.2).
- Ende des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des 15. Kalendertags nach der Operation.
- Verlängerter Versicherungsfall
Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen, deren jeweilige operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehandlungen bis zum jeweils 15. Kalendertag danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet am 15. Kalendertag nach der letzten Operation.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Versicherungsfall
- Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter Narkose/Sedierung:
– Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht),
– Zahnextraktionen und
– Zahnwurzelbehandlungen.
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers nach sich zieht.
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein.
- Versichert ist auch die operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2) sowie die Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der Operation (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
- Beginn und Ende des Versicherungsfalles
- Beginn des Versicherungsfalls
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war (s. Ziffer 2.3.2).
- Ende des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des 15. Kalendertags nach der Operation.
- Verlängerter Versicherungsfall
Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen, deren jeweilige operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehandlungen bis zum jeweils 15. Kalendertag danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet am 15. Kalendertag nach der letzten Operation.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020